Risikobeurteilung

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Risikobeurteilung Soleanlage zur CE-Konformitätserklärung

Vorgaben zum Bestimmungsbemäßen Betrieb

Hinweise zur Risikobeurteilung:

Die Bedienungsanleitung ist Bestandteil der Risikobeurteilung und ist online verfügbar unter https://tecwiki.nbs-tec.de

Abgrenzung zu Bestands- und Fremdkomponenten

Die hier ausgesprochene  CE-Erklärung und Risikobeurteilung, sowie die Bedienungsanleitung bezieht sich auf folgende Anlagenteile, soweit in der beiliegenden anlagenspezifischen “ zusammenfassenden Erklärung“ nichts anderes angegeben ist:

  • Technikcontainer komplett inkl. Schaltanlage, Pumpstation, Verrohrung, Sensorik
  • Verrohrung und Zapfstellen, die Schnittstelle zur Fremdkomponente ist jeweils der Flansch bzw. die Geräteanschlüsse an der jeweiligen Fremdkomponente
  • Sensorik, elektr. Bedieneinheiten, Ventile und zugehörige Elektroinstallation, die Schnittstelle zur Fremdkomponente ist jeweils der Flansch bzw. die Geräteanschlüsse an der jeweiligen Fremdkomponente
  • Aufständerung der Rohrtrasse

Die Erklärung bezieht sich explizit nicht auf Bestands- oder Fremdkomponenten wie folgend:

(soweit in der beiliegenden anlagenspezifischen “ Zusammenfassenden Erklärung“ nichts anderes Angegeben ist)

  • Lagerbehälter
  • Produktionsbehälter
  • Feststoffsilo
  • Förderschnecke
  • Bauseitige Blitzschutzanlage
  • Bauseitige Erdungsanlage
  • Bauseitige Entwässerungsanschlüsse
  • Bauseitige Energieanschlüsse
  • Stahlbaukomponenten, Aufstiegsleitern, Geländer und  Podeste
  • Bauseitige Anlagenteile wie Fundamente, Entwässerung, etc.

Bestimmungsgemäßer Gebrauch:

Die Gesamtanlage / Anlagenteile sind zur Herstellung, Lagerung und Verladung von NaCl Sole in einer Konzentration von 0% (Wasser) bis 26% (vollgrädige Sole) ausgelegt, wobei folgende Spezifikationen einzuhalten sind:

Vor- / Umgebungsbedingungen

Lagerbehälter, Rohrleitungen, Abfülleinrichtungen:

Minimale Konzentration der Natriumchlorid Lösung  17%

Minimale Betriebstemperatur der Lösung  bei genannter Konzentration minus -12°C

Maximale Konzentration der Natriumchlorid Lösung von 23,4%

Minimale Betriebstemperatur der Lösung bei genannter Konzentration minus 21,3°C

Ausnahme bilden Temperaturüberwachte und beheizte Teile der Anlage.

Umgebung / Oberflächentemperaturen im Außenbereich:

Rohrleitungen / Behälter / Technikcontainer:

Max Oberflächentemperatur Plus 60°C

Min Oberflächentemperatur Minus 30°C

Betriebstemperatur (Umgebungstemperatur)

max. Plus 35°C     (Grenzbetrieb bei plus 45°C über max. 1h)

min Minus 15°C  (Grenzbetrieb bei minus 20°C über max. 6h)

Umgebungstemperatur im Innenbereich Technikcontainer:

Bei Lagerung (alle Leitungen entleert) minus 30°C bis plus 50°C

Bei Betrieb plus 3°C bis plus 40°C

Druckbedingungen:

Maximale zulässiger Betriebsdruck der Anlagenteile ohne Lager und Produktionsbehälter:  2,5bar Grenzbetrieb kurzzeitig 3,5bar (max. 10Minuten)

Maximale zulässiger Betriebsdruck eingangsseitig Wasser bis zum Druckminderer oder an Anlagenteilen die vor dem Druckminderer angeschlossen sind 10Bar.

Maximaler zulässiger Betriebsdruck der Löseeinrichtung 3,5bar.

Maximale Betriebsdrücke / Füllmengen der Lager- und Produktionsbehälter sowie Salzsilo:

Die Zulässigen Betriebsdrücke, Befüll- und Entnahmemengen richten sich nach den Behältervorgaben und sind beim jeweiligen Behälterhersteller zu erfragen. Die entsprechenden Grenzwerte sind zu berücksichtigen und die Anlagensteuerung ist darauf entsprechend zu parametrisieren.

Maximale Betriebsdrücke / Füllmengen der zu betankenden Fahrzeuge:

Die zulässigen Betriebsdrücke, Befüll- und Entnahmemengen richten sich nach Fahrzeugherstellern und sind beim jeweiligen Fahrzeughersteller zu erfragen. Die entsprechenden Grenzwerte sind zu berücksichtigen und die Anlagensteuerung ist darauf entsprechend zu parametrisieren.

Es dürfen nur Fahrzeuge angeschlossen werden, die ein kompatibles Anschlußsystem zur Zapfstelle besitzen und eine automatische funktionsfähige zur Anlage kompatible Abschalteinrichtung bei gefülltem Fahrzeugtank  aufweisen.

Elektrischer Anschluß (Bauseitige Vorbedingung):

Max 400V 3L/N/PE max.  Anlagevorsicherung 50A über Trennvorrichtung.

Eine externe Abschaltung (Trenneinrichtung in der UV an der die Zuleitung aufgelegt ist) im Havarie Fall muss unter Last gefahrlos durch eine Nichtfachkraft möglich sein.

Bei Vorschaltung eines FI-Schutzschalters ist ein Allstromsensitiver FI-Schutzschalter zu verwenden.

Ein Überspannungsschutz in der Hauptzuleitung ist empfehlenswert. Für Überspannungsschäden und daraus resultierenden Folgen kann keine Haftung übernommen werden.

Wasseranschluss (bauseitige Vorbedingung):

Minimaler Betriebsdruck 4bar bei einer Zulaufleistung von min 6500 Liter / Stunde

Grenzwerte kurzzeitig < 1600 Liter/h über max. 30 Minuten

Abwasseranschluß (Bauseitige Vorbedingung):

Schmutzwasseranschluß DN100 zur Einleitung eines Handwaschbeckens und Probeentnahmemengen bzw. zur Entleerung der bestehenden Rohrsysteme.

Schmutzwasseranschluss im Bereich des Soleerzeugers zur Entsorgung der anfallenden Reinigungswässer.

Statische Bauseitige Vorbedingungen:

Aufstellflächen und Befestigungspunkte müssen den statischen Erfordernissen der jeweiligen aufzustellenden oder zu befestigten Anlagenteile entsprechen. Die Prüfung und Gewährleistung der statischen Erfordernisse obliegt dem Betreiber.

Weitere Bauseitige Vorbedingen für Aufstell- und Abfüll- /Umfüllflächen:

Die Aufstell- und Abfüll- / Umfüllflächen sind entsprechend den gängigen und örtlichen Vorschriften auszubilden und zu betreiben, sowie auch im Havarie Fall geeignet sein die austretende NaCl-Sole entsprechend aufzunehmen.

Weiterhin sind alle Anlagenteile durch entsprechende Maßnahmen gegen Anfahrschäden durch den Betreiber zu schützen, insbesondere Lagerbehälter, Salzsilo, Rohrleitungstrasse und Technikcontainer.

Bestehende Anlagenteile zur Integration:

Bestehende Anlagenteile wurden durch uns bei Integration einer Sichtprüfung, sowie einer funktionellen Prüfung, unterzogen. Ausgehend vom Bestand obliegt es dem Betreiber die statische Standfestigkeit der Bestandskomponenten, wie auch das vorhanden sein auf entsprechende Bauartzulassungen zu prüfen. Ab Moment des Planungsabschlusses und der Baufreigabe durch den Betreiber gilt dies für uns als erbracht, wenn hierzu nichts Gegenteiliges explizit mitgeteilt wird.

Einbau von Anschlussstutzen bis DN 250 an GFK Bestandsbehältern oder das Anbringen von Rohrleitungen bis DN125 sind aus statischer Sicht aus den genannten Verwendungszwecken heraus keine wesentlichen Änderungen, da die Anschlüsse nicht Druckbeaufschlagt sind und die zusätzlich eingebrachte Last  vernachlässigbar ist. Voraussetzung dafür ist, dass die zusätzlichen Anschlüsse nur am Behälterscheitel oder Behälterdach senkrecht eingebaut werden. Der Betreiber hat anhand von den vorgelegten Planungsunterlagen die vorgenannten Bedingungen zu prüfen, ab Moment des Planungsabschlusses und der Baufreigabe durch den Betreiber gilt dies für uns als erbracht, wenn hierzu nichts Gegenteiliges explizit mitgeteilt wird. Sind die vorangegangenen Bedingungen erfüllt wird durch uns keine Neubewertung bzw. zusätzlichen statischen Berechnung erstellt.

Ausführung von Lager- und Produktionsbehältern für Flüssige Medien:

Doppelwandige Behälter mit Leck Überwachung und Anschluss für eine elektronische Füllstandmessung sowie einer zusätzlichen Überfüllsicherung. Die Behälter müssen eine entsprechende Bauartzulassung oder einen Einzelnachweis für den Betrieb mit NaCl-Sole bis 26% Konzentration haben. Die Behälteranschlüsse sind den statischen Erfordernissen zum Anschluss der Rohrleitungen auszulegen. Bei Bestandsbehältern, oder Behältern die nicht durch uns geliefert wurden sind die entsprechenden Nachweise durch den Betreiber beizulegen, insbesondere:

  • Liegend / Stehend
  • Behälterhöhe / bzw. Länge
  • Behälterdurchmesser Innen
  • Zulässige Mediumsdichte
  • Zulässige Entnahme / Befüllung in Litern pro Minute
  • Zulässiger Über- / Unterdruck
  • Bei Silos oder Kombinierten  Silo / Soleerzeugern: max. Zulässiges Füllvolumen in m³ oder Tonnen
  • Max zulässige Füllhöhe
  • wenn angegeben durch Bauartzulassung vorgegebener Ansprechpunkt der Überfüllsicherung (ist in der Regel nicht separat Angegeben)

Bau- und Wasserrechtliche Genehmigungen

Evtl. benötigte bau- und wasserrechtlichen Genehmigungen sind durch den Betreiber Orts- bzw. Anlagenspezifisch einzuholen. Die Einhaltung dieser obliegt dem Betreiber. Sind davon einzuhaltende Anlagenspezifikationen betroffen,  so hat der Betreiber dem Hersteller umgehend dies mitzuteilen, insbesondere im Rahmen von anstehenden Wartungsarbeiten.

Kein Bestimmungsgemäßer Gebrauch stellt die Herstellung anderer Solearten oder Zugabe von anderen chemischen Produkten dar. Insbesondere darf die Anlage nur in den vorbestimmten Grenzbereichen betrieben werden.

Materialauswahl / Eigenschaften / Normen

Materialauswahl

  • Die Materialauswahl erfolgte zum Zeitpunkt der Planung auf Grundlage von:
  • den verwendeten und angegebenen Normen
  • Medienverträglichkeit
  • zu erwartende Umweltbedingungen
  • bekannten Erfahrungen und Erkenntnissen aus Bestandsanlagen
  • zum Zeitpunkt der Planung vorliegenden Herstellerangaben

Umsetzung und Normen

Planung, Bau und Umsetzung erfolgte in Abstimmung mit dem AG und deren beauftragtes Ing. Büro Gaul auf Grund folgender Richtlinie:

H Sola Ausgabe 2021 / 2022 (FGSV 384162 ISBN 978-3-86446-312-9)

DIN EN 17443:2021

Gesundheits- und Umweltgefahren durch NaCl-Sole:

Wässrige NaCl Lösung 5-23% (CAS-Nr.) 7647-14-5 (EG-Nr.) 231-598-3 Nicht kennzeichnungspflichtig.

Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen (Sicherheitsdatenblatt)

https://tecwiki.nbs-tec.de/index.php/Sicherheitsdatenblatt_NaCl-Sole

Grundlage sind hier die aktuellen Listen bzw. die Sicherheitsdatenblätter des in der Anlage verwendeten Grundproduktes zu verwenden, diese hat der Betreiber bei Befüllung des Soleerzeugers mit dem Grundprodukt bereitzustellen.

Elektrotechnische Anlagenteile

Alle verbauten und angewandten Bauteile entsprechen den folgenden Richtlinien:

EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

EMV-Richtlinie 2014/30/EU

Für die Schaltanlage im Technikcontainer wurde folgende Norm angewandt:

EG-Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU

Die Anlage enthält eine zentrale Steuerung zur Überwachung der Anlagenteile und Funktionen.

Weiterhin enthält diese sicherheitsrelevante Überwachungskomponente zur Verhinderung von Umwelt- und Unfallgefahren.

Ein Umbau- oder der Einbau von Ersatzkomponenten, welche  nicht die gleichen technischen Spezifikationen aufweisen als die Originalkomponenten, erfordert grundsätzlich einer kompletten Funktionsprüfung und Neubewertung der Anlage.

Grundsätzlich sind die Parameter der Sensorik mit den Parametern der Steuerung abzugleichen und gegebenenfalls anzupassen.

Ein sicherer Betrieb kann bei nachträglichen Umbauten nicht gewährleistet werden.

Die Anlage ist so konzipiert,  dass diese auch bei nicht Gebrauch in Betrieb bleibt, eine Abschaltung über einen längeren Zeitraum ist nur dann erlaubt wenn alle Behälter und Rohrleitungen restentleert sind.

Arbeiten an elektrischen Komponenten dürfen nur von einer Elektrofachkraft unter Einhaltung der gängigen Unfallverhütungsvorschriften vorgenommen werden!

Sicherheitsrelevante Einrichtungen:

Für den sicheren Betrieb sind verschiedenen Sicherheitseinrichtungen Implementiert die in folgender Hierarchie abgearbeitet werden:

1. Verhinderung von Personenschäden durch unspezifizierte Anlagenzustände

2. Verhinderung von Umweltgefahren durch austretente Flüssigkeiten gemäß WHG / AWSV

3. Verhinderung von Geräteschäden durch unspezifizierte Anlagenzustände

4. Früherkennung von Verschleiß zur Minderung von Standzeiten und Erhöhung der Verfügbarkeit.

Die nachfolgend genannten Sicherheitseinrichtungen sind selbstüberwachend bzw. werden von der Steuerung überwacht und ausgewertet. Bei Fehlverhalten oder bei Gerätedefekt greift die Steuerung aktiv ein und verhindert dadurch unspezifizierte Anlagenzustände,  die zu Umwelt oder Gesundheitsgefahren führen können. Neben dem aktiven eingreifen der Steuerung werden diesbezüglich Störmeldungen am HMI-Display ausgegeben, welche durch den Betreiber zur weiteren Abklärung an den Hersteller gemeldet werden müssen.

  • (1,2) Überfüllsicherungen der Lager- / und Produktionsbehälter
  • (1,2) Lecküberwachung der Lager- / und Produktionsbehälter
  • (1,2) Notausschleife für die Abschaltung sämtlicher Anlagenfunktionen im Havarie Fall
  • (2) Unterbrechungsfreie Stromversorgung für 24V Netz um die Anlage in einen sicheren Betriebszustand bei Stromausfall zu versetzen
  • (1,2,3,4) Überwachung von Ventillaufzeiten und Ventilzustände
  • (3,4) Überwachung der Stromaufnahme bei Aggregaten.
  • (1,2,3,4) Überwachung der Signalzustände bei Analogsensoren
  • (1,2,3,4) Überwachung der Signalzustände bei Digitalsensoren
  • (1,2,3,4) Überwachung von Tasten in den außenliegenden Vorortbedieneinheiten
  • (3) Überwachung Temperatur und Klima
  • (1,2,3) Überwachung von Füllständen und Durchflussmengen

Die Überwachungsfunktionen werden softwaretechnisch ausgewertet, eine Änderung der Hardwarekomponenten kann daher zu einem nicht bestimmungsgemäßen Betriebsablauf führen die mit Unfall- und Umweltgefahren einhergehen können.

Nachfolgende Funktionen werden auch bei abgeschalteter Steuerungseinheit überwacht (separater Steuerstromkreis abgehend vor dem Hauptschalter)

  • (1,2) Lecküberwachung
  • (1,2) Überfüllsicherungen

Das Sicherheitskonzept umfasst weiterhin der schematische Aufbau der Rohrleitungsverbindungen in Zusammenhang mit Ventilplatzierungen. Somit wird sichergestellt, dass im Havarie fall nur einzelne Leitungsabschnitte betroffen sind. Dies verhindert das Austreten von größeren Mengen an Sole. Im Ruhebetrieb oder bei Stromausfall werden alle Ventile aus Sicherheitsgründen geschlossen. Zur Überwachung werden neben den Ventilzuständen auch die Durchflussmengen überwacht.

Bei ausgelöster Lecküberwachung bzw. Überfüllsicherung kann aus einem Behälter nur noch entnommen werden, eine Befüllung ist nicht mehr möglich. Der Schutz vor Überfüllung ist mehrstufig, d.h. die erste Abschaltung erfolgt über den Pegel des Füllstandssensor oder bei Störung dessen, greift diese Sicherheitsmaßnahme nicht ist als nächster Abschaltpunkt (Sicherheitsabschaltung) die Überfüllsicherung  zuständig.

Neben den klassischen dargestellten Hardwareseitigen Überwachungsmaßnahmen werden eine Vielzahl von softwaretechnischen Auswertungen zur Plausibilitätsprüfung von Signalen vorgenommen, u.a. für Taster Signale der Vorortbedieneinheiten oder durch Parametervergleiche der einzelnen Messgeräte bzw. Sensoren in unterschiedlichen Anlagenteilen.

Notbetriebsebene:

Die Anlage verfügt über eine Notbetriebsebene für den Fall, dass überwachte Komponenten auf Grund eines Defektes ausfallen, die Notbetriebsebene ist Einzelgerätebezogen.

Die Notbetriebsebene kann nur nach Rücksprache und auf Anleitung- / Anweisung des Herstellers aktiviert werden, die Aktivierung ist passwortgeschützt. Fallbezogen wird dann durch den Hersteller eine Betriebsanweisung herausgegeben. Während der Notbetriebsphase ist eine kontinuierliche Überwachung der Anlage durch den Anlagenverantwortlichen vor Ort erforderlich. Entsprechende Betriebsanweisungen für diesen Sonderfall können mündlich oder schriftlich erfolgen.

Die Betriebsanweisungen für den Notbetrieb erfolgen grundsätzlich fallbezogen und sind nicht Bestandteil der Betriebsanleitung.

Eine Aktivierung der Notbetriebsebene ohne ausdrückliche Anweisung des Herstellers ist untersagt.

Eine aktivierte Notbetriebsebene von einem Gerät hat immer nur Auswirkungen auf die anhängigen Anlagenbereiche und nicht auf die Gesamtanlage!

Einzelbauteile:

Alle verwendeten Bauteile entsprechen für die Bauteile angegeben Normen und Zulassungen, diese sind der jeweiligen Dokumentation der Bauteile zu entnehmen.

Insbesondere sind bei Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie im Betrieb die jeweils angegeben Einzel- bzw. Betriebsparameter, sowie Betriebsvorschriften der jeweiligen Hersteller bzw. Geräte zu beachten!

Software

Die Anlage wird über eine komplexe Software gesteuert, die auch sicherheitsrelevante Aufgaben übernimmt. Nicht davon erfasst werden besondere Betriebssituation,  welche sich während des Betriebes abweichend vom geplanten Normbetrieb ergeben (z.B. Änderung der Salzqualität oder Änderungen von Normen) für die eine Anlage in Betrieb genommen wurde. Weiterhin ist es jederzeit möglich, dass trotz größter Sorgfalt sich in Betriebskombinationen unerwünschte Zustände ergeben die eine Änderung der Software zur Folge haben (Bugfixing). Im Weiteren unterliegt auch die Firmware der Geräte selbst der technischen Weiterentwicklung und sollte regelmäßig aus Sicherheitsgründen durchgeführt werden. Dazu verfügt die Anlage entsprechend über einen Fernzugang der per VPN mit dem Dienstleister verbunden ist. Aufgrund von Anlagendaten wird diese Software entsprechend weiterentwickelt.  Nach entsprechenden Updates oder Bugfixing werden die Anlagen im Betrieb über mehrere Tage per Fernwarnwartung überwacht, um sicherzustellen, dass die Änderungen entsprechend sicher eingesetzt werden.

Werden Softwareteile oder die komplette Software durch den Eingriff Dritter, welche nicht vom Hersteller legitimiert sind, ersetzt oder geändert erlischt ausdrücklich der Status des hier erklärten bestimmungsgemäßen Gebrauchs, da einhergehend mit einer Änderung auch Änderungen der Betriebsanleitung nötig sind und ein sicherer Betrieb der Anlage im Sinne dieser Risikobewertung sowie den zugrundeliegenden Planungsunterlagen nicht mehr gewährleistet werden kann.

Das Risiko von Fehlfunktionen ist diesbezüglich gegeben, dass bei Änderungen in der Software evtl. Programmteile nicht mehr interagieren, was zu unspezifizierten Anlagenzuständen führen kann.

Änderungen und Erweiterungen, bzw. Implementierungen durch Dritte können allerdings durch den Hersteller Zertifiziert werden.

Online Konnektivität

Die Anlage wurde unter der Voraussetzung der Onlinezugriffsmöglichkeit konzipiert und geplant und daher mit einer Datenübermittlungseinrichtung per Internet, mittels VPN Verbindung ausgestattet für Uhrzeit,  Synchronisation, Fernwartung, Stör- und Statusmeldungen per E-Mail, die Onlineverbindung wird Serverseitig auf Konnektivität überwacht.

Liegen dem Hersteller keine Daten zu Störungen, und Anlagenstatus  aufgrund mangelnder bzw. dauerhafter fehlender Online Konnektivität vor, die das Bugfixing und das Updaten von Firmware Komponenten und Softwareteilen ermöglicht, geht das Betriebsrisiko einer Fehlfunktion zu Lasten des AG. Unter Umständen entfällt der Status des hier erklärten Bestimmungsgemäßen Gebrauchs, da die ursprünglichen konzipierten Überwachungsmöglichkeiten nicht mehr gegeben sind.

Im Weiteren sind Fehlfunktionen im Bereich der Statusmeldungen, Wartungsmeldungen usw.,  in zeitgesteuerten Elementen  auf Grund von mangelnden Zeitupdates möglich, insbesondere bei der Zeitumstellung von Sommer- auf Winter- bzw. Winter- auf Sommerzeit.

Bei einer dauerhaften Deaktivierung der Onlinekonnektivität ist die tägliche Kontrolle durch den Betreiber Pflicht.

Bedienung / Wartung

Bedienpersonal:

Die Anlage darf nur durch eingewiesenes Personal  bedient werden, zu unterscheiden ist hier in verschiedene Ebenen:

Technische Fachkraft

(speziell durch den Hersteller auf diese Anlage geschulte und legitimierte Elektrofachkraft, darf Reparaturen und Fehleranalyse ausführen und hat Zugang zu allen Anlagenteilen), als legitimierte technische Fachkraft gelten auch Servicemitarbeiter von Herstellern bezogen auf Einzelgeräte.

Anlagenkümmerer

(überwacht die Anlage und kennt sich mit der Bedienung aus und hat Zugang zu allen Anlagenteilen und darf Routinearbeiten zum Unterhalt der Anlage und zudem auf Anweisung durch die technische Fachkraft die Notbetriebsebene auf spezielle fallbezogene Anweisung bedienen und überwachen). Der Anlagenkümmerer muss fachliche Kenntnisse im Umgang mit der Produktion, Lagerung und Ausbringung von Streusalz und Sole besitzen. Die fachliche Ausbildung des Anlagenkümmerers obliegt dem Betreiber.

Fahrzeugführer

(ist betraut mit dem Betankungsvorgang und hat nur Zugang zu Anlagenteilen die für die Betankung notwendig sind)


Es liegt eine  getrennte Bedienungsanleitung für den Anlagenkümmerer, bzw. dem Fahrzeugführer vor.


Der Zugang zu den Bereichen ist mit Hilfe von Aufstiegsverhinderungen, Türen, Zugangssperren, Markierungen etc. in Form einer zusätzlichen Betriebsanweisung durch den Betreiber in Abhängigkeit den UVV-Anforderungen zu Regeln.

Bedienungsanleitung:

Die Bedienungsanleitung ist online verfügbar unter https://tecwiki.nbs-tec.de, der Software- oder Anlagenhersteller informiert regelmäßig über Änderungen per E-Mail, der Betreiber hat bei vorhandenen Printversionen selbst für eine Aktualisierung der entsprechenden Printversion zu sorgen.

Sie ist weiterhin Bestandteil dieser Risikobewertung.

Die Bedienungsanleitung ist eine Universalanleitung für den verbauten Anlagentyp und ist auf alle Anlagen des gleichen Typs anwendbar. Die Anlagen selbst unterscheiden sich nicht in der Bedienung und Handhabung sondern lediglich in der Ausbaustufe (z.B. Anzahl Behälter, Zapfstellen, Pumpen – mit oder ohne Soleproduktion), weshalb es keine spezifischen standortbezogenen Sonderanleitungen gibt.

Bedienungsanleitungen und technische Datenblätter der Einzelgeräte sind als Einzeldokumente oder Zip-Datei Digital downloadbar, hierzu erhielt der Anlagenbetreiber Zugangsdaten mit der Aufforderung diese via Download herunterzuladen und entsprechend zu archivieren, bzw. diese für den Anlagenbetreuer zugänglich aufzubewahren.

Anlagenpläne, MSR-Schema sind als Printversion auf der Anlage vorhanden und zusätzlich Online im entsprechenden Downloadverzeichnis verfügbar. Dieses Downloadverzeichnis ist aus Datenschutzgründen Passwortgeschützt und nicht öffentlich zugänglich.

Anlagenbedienung:

Die Anlagenbedienung erfolgt über die vorgesehenen Bedienstellen wie z.B. das HMI oder der Vorortbedieneinheit, durch die implementierten Überwachungsfunktionen der Anlage ist eine Fehlfunktion, welche zu Personen- oder Umweltschäden führen können ausgeschlossen, sofern die entsprechenden Vorgaben der Bedienungsanleitung eingehalten und beachtet werden!

Jährliche kontinuierliche Anlagenwartung / Prüfung:

Jährlich sind zwei Hauptwartungen der Anlage durchzuführen, dazu gehört eine Sichtprüfung aller Anlagenteile inkl. Behälter und Aufstellflächen, sowie der elektrotechnischen Einrichtungen.

Die Anlagenwartung und damit verbunden Funktionsprüfungen selbst, samt  Reparaturen dürfen nur durch den Hersteller selbst oder eine durch den Hersteller legitimierte Fachkraft ausgeführt werden.

Für den Anlagenbetreuer ergeben sich daraus einfache Sicht- und einfache Funktionsprüfungen auf Beschädigungen und Funktionserhalt die keiner speziellen Anleitung bedürfen.

Eine aktuelle Prüfungsliste steht unter folgendem Link zum Download:

https://tecwiki.nbs-tec.de/index.php/Wartung_und_Pr%C3%BCfung

Aus der genannten Liste ergibt sich die Zuständigkeit der Wartungsarbeiten, im nachfolgendem sind die Wichtigsten Wartungszeiträume definiert:

Winterausserbetriebnahme:

Reinigung und Überprüfung der Anlage durch eine technische Fachkraft

Winterinbetriebnahme:

Überprüfung der Anlage, der Anlagenfunktionen und Sicherheitseinrichtungen und Inbetriebnahme der Anlage durch eine technische Fachkraft.

Routinekontrollen:

Durch den Anlagenkümmerer sind regelmäßige Routinekontrollen, bzw. Sichtprüfungen durchzuführen. Die Angabe hierzu ist aus den entsprechenden Bedienungsanleitungen zu entnehmen. Ist hierzu nichts angegeben so sind diese Routineprüfungen im Winterbetrieb mindestens einmal wöchentlich und im Sommerbetrieb einmal monatlich durchzuführen.

Prüfung nach extremen Wetterereignissen:

Nach Gewitter-, Sturm-, Hagel- oder Extremtemperaturereignissen sind die Anlagenkomponenten immer auf Schäden durch den Anlagenkümmerer zu Prüfen.

Gesonderte Prüfungen:

Lagerbehälter, Produktionsbehälter, Stahlbaukomponenten, Salzsilo, UVV-Einrichtungen wie Aufstiegsleitern und Podeste sind fallbezogen durch den Betreiber auf Stand- und Betriebssicherheit und UVV-Anforderungen regelmäßig durch eine geeignete Zugelassene Fachkraft prüfen zu lassen.

Die Prüfabstände richten sich nach den Erfordernissen des jeweiligen Herstellers.

Für umgebaute / nachgerüstete oben aufgeführte Komponenten oder den genannten Komponenten, die älter als 10 Jahre sind, sollten die Prüfungen jährlich vorgenommen werden. Insbesondere sind solche Prüfungen sofort vorzunehmen wenn sich Verformungen, Rissbildungen oder andere sichtbare oder meßbare Veränderungen ergeben. Oder die Anlage selbst sicherheitsrelevante Störmeldungen diesbezüglich ausgibt.

Unter den angegebenen Bedingungen und unter Einhaltung der Bedienungsanleitung und der gängigen Vorschriften zur Unfallverhütung ist ein gefahrloser Betrieb der Anlage jederzeit möglich.

Bestehende nicht vorhersehbare Restrisiken:

  • Extremwetterereignisse
  • Anfahrschäden durch Fahrzeuge
  • Erdbebenereignisse
  • Brände in naher Umgebung

Risikoabwendung / Verhalten

Die hier genannten Maßnahmen sind Sofortmaßnahmen unter der Voraussetzung, dass der Verantwortliche mit den Schutzmaßnahmen wie in der Bedienungsanleitung beschrieben vertraut ist.

Persönlicher Schutz und Sicherheit hat Vorrang zu den genannten Maßnahmen, im Zweifel immer erst, je nach Schadensereignis Rettungskräfte, Fachpersonal oder Hersteller informieren.

Ereignis Maßnahmen
Allgemeine Störung Störungsanalyse

Prüfung der Anlagenzustände

Beheben soweit möglich oder Hersteller informieren

Störung quittieren / bzw. Löschen

Bei unspezifizierten Störungen Anlage über Not aus in einen sicheren Anlagenzustand bringen

Überfüllsicherung

(Dokumentationspflichtig)

Behälterstand absenken

Störung quittieren / bzw. löschen

besteht die Störung weiterhin Anlagenhersteller informieren

Lecküberwachung

(Dokumentationspflichtig)

Anlage auf Soleaustritt prüfen

Betroffenen Behälter durch Umlagern entleeren

Sichtprüfung auf Erkennbare Schäden

Hersteller informieren

Extremwetterereignisse

(Hitze / Kälte / Hagelschlag / Sturm)

(Dokumentationspflichtig)

Sichtprüfung aller Anlagenteile

Schäden dokumentieren

Störmeldungen am HMI Prüfen

Bei Schäden Hersteller informieren

Anfahrschäden durch Fahrzeuge

(Dokumentationspflichtig)

Verhinderung durch Anbringung eines Anfahrschutzes (Bauseits)

Bei erfolgten Anfahrschäden sind die Schäden zu dokumentieren

Tritt dabei ein Havarie Fall auf ist nach den örtlichen Notfallplänen des Betreibers zu Handeln

Hersteller informieren

Erdbebenereignis

(Dokumentationspflichtig)

Sichtprüfung aller Anlagenteile

Schäden dokumentieren

Störmeldungen am HMI Prüfen

Hersteller informieren

Brandereignis

(Dokumentationspflichtig)

nach den örtlichen Notfallplänen des Betreibers zu handeln

Kunststoffteile insbesondere Lagertanks und Rohrleitungen müssen durch Kühlung vor einwirkender Hitze geschützt werden


Für nicht vorhersehbare Ereignisse ist seitens des Betreibers Bedarfs- und Fallbezogen eine Betriebsanweisung und Notfallplan zur Vermeidung von Umweltschäden und Unfallschäden von Personen auszuarbeiten.

Ausstellung und Gültigkeit

Die Risikobewertung ist Stand 30.08.2026 und ist bis zum Wiederruf gültig.

Wir behalten uns vor, diese jederzeit auf Grund neuer Erkenntnisse zu wiederrufen und eine Neubewertung zu erstellen.

Zugehörige Unterlagen / Dokumente:

- Bedienungsanleitung

- Technische Unterlagen und Zertifikate der jeweiligen Hersteller der Einzelbauteile

- Kurzzusammenstellung per Anlage (Bestand / Umbauten)

Erstellt durch:

Michael Grosch (techn. Leiter)

NBS-Tec.de

Ein Unternehmensbereich der:

Netpam.de e.K.

Spitalweg 12

95362 Kupferberg