Entsorgung: Unterschied zwischen den Versionen
Die Seite wurde neu angelegt: „== Entsorgung == Vor der Entsorgung ist die Anlage entsprechend den Vorgaben wie unter Abbau, Transport, Lagerung<ref>Abbau, Transport, Lagerung</ref> beschrieben stillzulegen. === Entsorgung und Recycling der Komponenten === Nach der Reinigung und Demontage ist die Anlage in die folgenden Materialgruppen zu trennen und den entsprechenden Recyclingkreisläufen zuzuführen: ==== Metalle: ==== Eisen, Stahl, Aluminium und Kupfer (Kabel) können dem…“ |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| (Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt) | |||
| Zeile 16: | Zeile 16: | ||
==== Sonstige Materialien: ==== | ==== Sonstige Materialien: ==== | ||
Dichtungen, Dämmmaterialien und Verbundstoffe sind gemäß den örtlich geltenden Abfallschlüsseln zu entsorgen. | Dichtungen, Dämmmaterialien und Verbundstoffe sind gemäß den örtlich geltenden Abfallschlüsseln zu entsorgen. | ||
=== ''Zusätzliche Hinweise zur Entsorgung von elektronischen Bauteilen:'' === | |||
Die Anlage enthält elektronische Bauteile, Sofwarekomponenten bzw. Dual-Use-Güter, die gemäß deutschen und EU-Richtlinien der Ausfuhrkontrolle und Exportberschränkungen unterliegen, der Entsorger ist entsprechend darauf hinzuweisen. Über die Entsorgung sind daher entsprechende Entsorugungsnachweise zu führen. Ein Wiederinverkehrbringen ausserhalb Deutschlands ist nicht gestattet! Vor Wiederinverkehrbringen sind Geräte in den Auslieferzusatnd zurückzusetzen und bei SPS sowie HMI oder Datenträger bzw. bei Datenverarbeitungsgeräte die Sofware sowie Betriebsdaten zu löschen. | |||
Bei noch funktionierenenden programmierbaren Geräten, insbesondere alle Geräte die zur Datenverarbeitungen dienen (z.B. USB-Speicher, Festplattenspeicher, Modems, HMI, SPS usw.) ist vor der Entsorgung die Software sowie evtl. gespeicherte Betriebsdaten zu löschen, bzw. das Gerät durch gezielte Zerstörung der Speichereinheit unbrauchbar zu machen! | |||
Der Hersteller der Anlage ist über die Ausserbetriebnahme und Entsorgung zu Informieren. Insbesondere sind die vorhergenannten Bedingungen nachzuweisen. | |||
=== ''Weitere rechtliche Hinweise:'' === | |||
Es gelten jeweils die örtlichen Entsorgungsbestimmungen. | |||
Für Medienbeaufschlagte Anlagenteile wie Rohrleitungen etc. ist eine Kontaminationerklärung zu erstellen und dem jeweiligen Entsorgungsbetrieb mit der Entsorgung zu übergeben. | |||
== ''Einzelnachweise und weiterführende Themen'' == | == ''Einzelnachweise und weiterführende Themen'' == | ||
<references /> | <references /> | ||
Aktuelle Version vom 29. September 2026, 12:47 Uhr
Entsorgung
Vor der Entsorgung ist die Anlage entsprechend den Vorgaben wie unter Abbau, Transport, Lagerung[1] beschrieben stillzulegen.
Entsorgung und Recycling der Komponenten
Nach der Reinigung und Demontage ist die Anlage in die folgenden Materialgruppen zu trennen und den entsprechenden Recyclingkreisläufen zuzuführen:
Metalle:
Eisen, Stahl, Aluminium und Kupfer (Kabel) können dem Schrotthandel/Metallrecycling übergeben werden.
Elektronikschrott:
Leiterplatten, Steuerungen und elektrische Bauteile müssen als Elektronikschrott (WEEE) über spezialisierte Fachbetriebe entsorgt werden.
Kunststoffe:
Gehäuse- und Verkleidungsteile aus Kunststoff sind entsprechend ihrer Kennzeichnung zu recyceln.
Sonstige Materialien:
Dichtungen, Dämmmaterialien und Verbundstoffe sind gemäß den örtlich geltenden Abfallschlüsseln zu entsorgen.
Zusätzliche Hinweise zur Entsorgung von elektronischen Bauteilen:
Die Anlage enthält elektronische Bauteile, Sofwarekomponenten bzw. Dual-Use-Güter, die gemäß deutschen und EU-Richtlinien der Ausfuhrkontrolle und Exportberschränkungen unterliegen, der Entsorger ist entsprechend darauf hinzuweisen. Über die Entsorgung sind daher entsprechende Entsorugungsnachweise zu führen. Ein Wiederinverkehrbringen ausserhalb Deutschlands ist nicht gestattet! Vor Wiederinverkehrbringen sind Geräte in den Auslieferzusatnd zurückzusetzen und bei SPS sowie HMI oder Datenträger bzw. bei Datenverarbeitungsgeräte die Sofware sowie Betriebsdaten zu löschen. Bei noch funktionierenenden programmierbaren Geräten, insbesondere alle Geräte die zur Datenverarbeitungen dienen (z.B. USB-Speicher, Festplattenspeicher, Modems, HMI, SPS usw.) ist vor der Entsorgung die Software sowie evtl. gespeicherte Betriebsdaten zu löschen, bzw. das Gerät durch gezielte Zerstörung der Speichereinheit unbrauchbar zu machen!
Der Hersteller der Anlage ist über die Ausserbetriebnahme und Entsorgung zu Informieren. Insbesondere sind die vorhergenannten Bedingungen nachzuweisen.
Weitere rechtliche Hinweise:
Es gelten jeweils die örtlichen Entsorgungsbestimmungen.
Für Medienbeaufschlagte Anlagenteile wie Rohrleitungen etc. ist eine Kontaminationerklärung zu erstellen und dem jeweiligen Entsorgungsbetrieb mit der Entsorgung zu übergeben.